Was ist ein Bodenrichtwert? Einfach erklärt

Von M.Sc. Driss Legmair · Veröffentlicht am Juni 3, 2026

Wer eine Immobilie kauft, verkauft oder erbt, begegnet früher oder später dem Begriff Bodenrichtwert. Er taucht in Gutachten auf, wird vom Finanzamt herangezogen und ist Grundlage vieler amtlicher Bewertungen. Doch was steckt eigentlich dahinter – und warum ist der Bodenrichtwert nicht dasselbe wie der tatsächliche Wert Ihres Grundstücks?

Definition: Was ist ein Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Grund und Bodens je Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche, bezogen auf ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen. Er ist also ein amtlich ermittelter Durchschnittswert für den reinen Boden in einer bestimmten Lage – losgelöst von einem konkreten Gebäude oder einer konkreten Bebauung.

Rechtlich geregelt ist der Bodenrichtwert in § 196 BauGB (Baugesetzbuch); die Einzelheiten der Ermittlung und Darstellung sind bundeseinheitlich in den §§ 13 bis 16 ImmoWertV festgelegt. Er wird in der Regel im Zweijahresrhythmus ermittelt – bezogen auf den Beginn eines Kalenderjahres als Stichtag – und bezieht sich auf ein sogenanntes Bodenrichtwertgrundstück – ein fiktives Grundstück mit den typischen, wertbeeinflussenden Eigenschaften der jeweiligen Zone.

Bodenrichtwertzonen: Wofür gilt ein Wert?

Ein Bodenrichtwert gilt nie für ein einzelnes Grundstück, sondern immer für eine Bodenrichtwertzone. Das sind Gebiete, in denen Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen – etwa „individuelles Wohnbauland“ mit vergleichbarer Geschossflächenzahl. Für jede Zone wird das maßgebliche Bodenrichtwertgrundstück mit seinen wertbeeinflussenden Merkmalen veröffentlicht. Nur wer diese Bezugsmerkmale kennt, kann den Wert korrekt auf das eigene Grundstück übertragen.

Wer legt den Bodenrichtwert fest?

Zuständig sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die in jedem Bundesland eingerichtet sind. Die Ermittlung von Bodenrichtwerten gehört dabei zu ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben (§ 193 Abs. 5 BauGB). In Sachsen-Anhalt ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt zuständig.

Grundlage jeder Bodenrichtwertermittlung ist die Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) – eine systematische Erfassung aller tatsächlich abgeschlossenen Kaufverträge, in Sachsen-Anhalt geführt über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo). Geeignet sind dabei in erster Linie Verkaufsfälle unbebauter Grundstücke innerhalb der jeweiligen Zone. Kaufpreise, die durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst sind – etwa Verkäufe unter Verwandten oder Notverkäufe – dürfen nicht herangezogen werden (§ 9 Abs. 2 ImmoWertV).

Aus einer ausreichenden Anzahl geeigneter Transaktionen wird so ein repräsentativer Durchschnitt je Zone gebildet. Die Bodenrichtwerte werden im Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht und sind für jedermann einsehbar – ein bewusst geschaffenes Instrument zur Transparenz des Grundstücksmarktes.

Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?

In Sachsen-Anhalt können Sie den aktuellen Bodenrichtwert für jede Lage online abrufen:

  • Geodatenportal Sachsen-Anhalt: kostenfreie Bodenrichtwerte abrufen – Web-Anwendung mit Suchfunktion und PDF-Auszug
  • Alternativ: Auskunft beim zuständigen Gutachterausschuss (kostenpflichtig als amtliches Dokument)

Zur Orientierung: In Magdeburg liegen die Bodenrichtwerte je nach Lage zwischen unter 80 €/m² in einfachen Randlagen und bis zu 450 €/m² in zentralen Lagen (Stand: 01.01.2024). In kleineren Städten wie Schönebeck oder Bernburg sind es entsprechend niedrigere Werte.

Bodenrichtwert vs. Bodenwert – ein wichtiger Unterschied

Hier liegt eine der häufigsten Verwechslungen in der Praxis:

Der Bodenrichtwert ist ein Zonendurchschnitt – er gilt für das fiktive Bodenrichtwertgrundstück in der jeweiligen Lage. Der Bodenwert hingegen ist der individuelle Wert Ihres konkreten Grundstücks.

Die ImmoWertV sieht ausdrücklich vor, dass zur Ermittlung des Bodenwerts objektspezifisch angepasste Bodenrichtwerte herangezogen werden können – das sogenannte Bodenrichtwertverfahren (§ 40 Abs. 2 ImmoWertV). Voraussetzung ist, dass die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks hinreichend mit denen Ihres Grundstücks übereinstimmen (§ 26 Abs. 2 ImmoWertV). Weichen sie ab, muss der Wert über sogenannte Umrechnungskoeffizienten angepasst werden – etwa für eine andere Fläche, ein anderes Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ) oder einen besonderen Zuschnitt. Genau da kommt der Sachverständige/Gutachter ins Spiel.

Wofür wird der Bodenrichtwert verwendet?

Der Bodenrichtwert ist in vielen Bereichen relevant:

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Das Finanzamt greift bei der steuerlichen Grundstücksbewertung auf den Bodenrichtwert zurück (§ 179 BewG) – und zwar regelmäßig ohne eigene Überprüfung im Einzelfall. Da dieses pauschale Verfahren oft zu hohe Werte ergibt, lohnt sich häufig ein Gegengutachten.
  • Grundsteuer: Seit der Grundsteuerreform 2022 (wirksam ab 2025) fließt der Bodenrichtwert in die Berechnung des Grundsteuerwerts ein.
  • Verkehrswertgutachten: Sachverständige verwenden den Bodenrichtwert als Ausgangspunkt für die Bodenwertermittlung.
  • Kauf und Verkauf: Als Orientierung, ob ein angebotener Preis realistisch ist.
  • Beleihungswertermittlung: Banken und Kreditinstitute nutzen den Bodenwert als Teil der Sicherheitenbewertung.

Wichtig: Der Bodenrichtwert ist nicht bindend

Ein in der Praxis oft übersehener Punkt: Bodenrichtwerte sind rechtlich unverbindlich. Das gilt grundsätzlich auch gegenüber der Finanzverwaltung. Auch wenn das Finanzamt den Bodenrichtwert für Erbschaft-, Schenkung- oder Grundsteuer zunächst ungeprüft ansetzt, haben Sie ein wichtiges Recht:

Sie dürfen den Nachweis eines niedrigeren Werts führen. Können Sie belegen, dass der tatsächliche Verkehrswert (gemeine Wert) Ihres Grundstücks unter der pauschalen Wertfeststellung liegt, ist der niedrigere Wert anzusetzen (§ 198 BewG). Der übliche Weg dafür ist ein normkonformes Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen – das sich in vielen Erbfällen durch die Steuerersparnis mehr als bezahlt macht.

Grenzen des Bodenrichtwerts: Was er nicht leisten kann

So nützlich der Bodenrichtwert als Orientierung ist – er hat klare Grenzen:

  • Er ist ein Stichtagswert (1. Januar) und bildet aktuelle Marktveränderungen mit Verzögerung ab.
  • Er berücksichtigt keine individuellen Eigenschaften Ihres Grundstücks: Zuschnitt, Hanglage, Altlasten, Erschließungszustand, Baulasten oder besondere Rechte und Lasten bleiben unberücksichtigt.
  • Er ist kein Kaufpreis – der tatsächliche Marktpreis kann davon erheblich abweichen, je nach Angebot, Nachfrage und Objektbesonderheiten.
  • Er ersetzt kein Gutachten – für den Nachweis eines individuellen Grundstückswerts gegenüber Finanzamt, Bank oder Gericht braucht es eine normkonforme Wertermittlung.

Fazit: Bodenrichtwert als Ausgangspunkt – Gutachten als Ergebnis

Der Bodenrichtwert ist ein wertvolles, öffentlich zugängliches Instrument zur ersten Orientierung. Er zeigt, in welchem Wertniveau sich eine Lage bewegt – mehr aber auch nicht. Für alle rechtlich oder finanziell relevanten Entscheidungen – sei es gegenüber dem Finanzamt, einer Bank, einem Gericht oder bei einer Erbauseinandersetzung – braucht es eine individuelle Bodenwertermittlung durch einen Sachverständigen.

Als Sachverständiger ermittle ich den Bodenwert Ihres Grundstücks auf Basis aktueller Bodenrichtwerte, angepasst mit den richtigen Umrechnungskoeffizienten nach ImmoWertV 2021 – nachvollziehbar, normkonform und gerichtsverwertbar.

Fachliche Grundlagen dieses Beitrags: §§ 193, 195, 196 BauGB; §§ 9, 13–16, 26, 40 ImmoWertV 2021; §§ 179, 198 BewG. Vertiefend zur Kommentierung des § 196 BauGB: Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Reguvis Fachmedien (Stand 2023). Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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